Todesstrafe, Gedanken am Karfreitag

Statistiken zur Todesstrafe sind beides: bitter notwendig – und zugleich Augenwischerei; dann, wenn man sie mit einer wirklichkeitsgetreuen Wiedergabe der Rolle von Staaten als Richter und Henker verwechselt.

Es schüttelt mich, wenn ich mir klarmache, dass mein Staat noch in meinen Kindertagen einen „Volksgerichtshof“ unterhalten hat, der Todesurteile mitunter im Stundentakt verhängt hat. Eine brutale Bürokratie hat sie dann sorgfältig ausgefertigt und zusammen mit den Rechnungen für die Hinrichtungskosten in die Post gegeben. Tausende unserer Besten sind damals nach den Buchstaben der Gesetze unter die Guillotine oder an die Fleischerhaken gezerrt worden. Und danach blieb über viele Jahre die unsägliche Behauptung im Raum, es könne 1955, 1965 usw. nicht zu Unrecht erklärt werden, was zu Roland Freislers Tagen Recht war.

Mir reicht das, um Partei zu sein in der nun schon Jahrzehnte währenden Auseinandersetzung, ob Staaten tun dürfen, was 22 von ihnen im Jahr 2014 noch getan haben: Menschen nach ihrem Recht und Gesetz zu töten. Der exekutierende Staat als Tyrann, als Rächer, als Abschrecker, als Sittenwächter, mancherorts so gar als Inquisition. Man muss nicht Deutscher sein, um dazu Nein zu sagen. Der Staat kommt nicht daran vorbei, seine Menschen vor schwersten Straftaten zu schützen. Er kommt auch nicht daran vorbei, zu strafen. Aber wir, der Souverän unseres Staatswesens, dürfen dabei den Raum des Lebens nicht verlassen. Wir müssen auch die wirklich Bösen in unserer Mitte ertragen. Ihre Taten sind ein Spiegel, den wir nicht einfach in Scherben schlagen können.

Ich muss annehmen, dass nur ein sehr sehr kleiner Teil der 2014 durch staatliche Gewalt umgebrachten Menschen zuvor ein Todesurteil hat anhören müssen. Trotzdem müssen wir auf diese spezifische Bilanz schauen, wenn wir streit- und dialogfähig sein wollen. Also müssen wir ernst nehmen, dass Amnesty International 2014 ohne China 2.466 Todesurteile registriert hat, 28% mehr als 2013, Wieder ohne China sind 2014 607 vollzogene Hinrichtungen bekannt geworden, 171 weniger als 2013. Das mag ins Auge fallen, aber die Zehntausende, die weltweit in Todeszellen sitzen, sind ein entsetzliches Element der Todesstrafe.

Es spricht für die Umsicht von AI, dass die Organisation seit längerem keine Zahlen zur Situation in der Volksrepublik China mehr veröffentlicht. Zweifelsfrei steht nur fest, dass der volkreichste Staat mehr Menschen verurteilt und tötet als alle anderen zusammen. Albtraumhafte Nachrichten über mobile Exekutions-Technik, über die Auswertung von Leichen, über öffentliche Exekutionen stehen im Raum. Die sorgfältige Unterscheidung zwischen tatsächlicher Praxis und Falschinformation wird von den Machthabern selbst verhindert.

Ohne China sind die veröffentlichten Zahlen Stückwerk. Wollte man, gewiss fragwürdig, aus Bevölkerungszahl und Hinrichtungen einen Quotienten ermitteln, wäre wahrscheinlich Saudi-Arabien das hinrichtungswilligste Land auf Erden, gefolgt von dem sehr viel bevölkerungsreicheren Iran. In beiden Ländern ist die Todesstrafe eine politische und religiöse Kandare. Das wird dadurch grell beleuchtet, dass ein Teil der Tötungen öffentlich vollzogen wird. Heute, am Karfreitag, erinnere ich mich, dass auch der Verurteilte Jesus von Nazareth so einen öffentlichen Tod gestorben ist.

Noch weiß die Welt nicht, was aus den unglaublichen Todesurteilen wird, ungefähr 1.100 an der Zahl, die willfährige Gerichte 2014 in Ägypten mittels monströser Kollektivurteile über Gegner des Militärregimes verhängt haben. Klar ist nur, Todesurteile eignen sich als ultimative Einschüchterung unbotmäßiger Bürger – selbst wenn sie aus anderen Gründen nicht vollstreckt werden können.

In unserer sog. Ersten Welt praktizieren die USA, genauer gesagt, ein großer Teil ihrer 50 Bundesstaaten, die Todesstrafe. Der unermüdliche Widerstand vieler Bürgerinitiativen dagegen ist bewundernswert. Ihre Dokumentationen über furchtbare Qualen von Delinquenten sind eine der Triebfedern für die Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe. Ebenso wirken unglaubliche Gerichtsurteile, die immer wieder nach Jahrzehnten zur Entlassung von Todeskandidaten wegen erwiesener Unschuld führen. 35 Menschen, also etwa 6% aller 2014 außerhalb Chinas Hingerichteten sind dennoch US-Amerikaner. In unserem Europäischen Haus hält nur noch das Regime in Weißrussland an der Todesstrafe fest.

Aber wie kann ich vergessen, dass die berüchtigten extralegalen, also außergesetzlichen, Tötungen, die wir für ein Wesensmerkmal von Drogengesellschaften und Terrorregimen halten, inzwischen auch von allen Konfliktparteien im Osten der Ukraine zu verantworten sind? Wenn überhaupt noch ein förmliches Urteil gesprochen wird, dann erinnert das in solchen mit Hass aufgeladenen Konfrontationen an die fliegenden Standgerichte in den letzten Wochen des Nazistaates. Selbst diese Mordkommandos mit juristischem Feigenblatt hatten noch eine Geschäftsordnung, die in absurder Hast durchgepeitscht wurde.

Welches extralegale Recht über Leben und Tod sich autonome Kampfgruppen in der Ukraine hüben und drüben anmaßen, werden wir vielleicht erst nach Jahren erfahren – wie so oft, wenn Unrecht endlich aufgearbeitet werden kann.
Global summiert sich die Zahl der Opfer dieser staatlichen und staatsähnlichen Mordpraktiken zu furchtbaren Größenordnungen. Die Gruppe der „legal“ zu Tode Gebrachten könnte da wie eine Randnotiz wirken.

Trotzdem: Regierungen und Parlamente kommen nicht daran vorbei, durch den Buchstaben ihrer Gesetze Farbe zu bekennen. Sind wir stark genug sind, Recht und Strafe unter den Lebendigen zu regeln – oder sind wir so schwach, dass wir töten müssen?

Über Harald Rohr

Ich bin Jahrgang 1940 und lebe als ev. Pfarrer i.R. in Niederndodeleben bei Magdeburg. Mehr über mich
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